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Aus den Verhandlungen des Gemeinderats Horgen
Die Gemeindebeschwerde wurde von drei Hirzler Stimmberechtigten im Oktober 2016 beim Bezirksrat Horgen erhoben. Es wurde beantragt, dass der Vertrag über die Eingemeindung der Gemeinde Hirzel in die Gemeinde Horgen für nichtig erklärt wird und der Entscheid der Stimmberechtigten der Gemeinde Hirzel vom 25. September 2016 über Hirzels Eingemeindung aufzuheben sei. Mit Beschluss vom 15. Februar 2017 wies der Bezirksrat Horgen das Rechtsmittel ab, soweit er überhaupt darauf eintrat.
Nun hat auch das Verwaltungsgericht ein Urteil gefällt, das in seiner Deutlichkeit keine Fragen offen lässt. Das Gericht urteilte gegen den einzigen übrig gebliebenen Beschwerdeführer hinsichtlich aller vorgebrachten Rügen, so z. B. der angeblichen Verletzung von Ausstandsvorschriften, den angeblichen Verstössen gegen kantonales und eidgenössisches Recht oder auch des angeblich mangelhaften Übergangsrechts. Das heisst, dass auch das Verwaltungsgericht den von den Stimmbürgern von Hirzel und Horgen angenommenen Zusammenschlussvertrag als rechtskonform beurteilt.
In diesem Zusammenhang können elementare Aussagen des Verwaltungsgerichtes hervorgehoben werden: Einerseits sei der Gemeinderat Hirzel bei der Aufnahme der Fusionsverhandlungen korrekt vorgegangen. Andererseits sei die Rechtslage mit dem Zusammenschlussvertrag hinreichend klar geregelt. Der Vertrag enthalte die erforderlichen Bestimmungen und führe zu keinen Diskriminierungen. Die Einsetzung und die Tätigkeit der Steuerungsgruppe wurden durch das Verwaltungsgericht ebenfalls nicht kritisiert bzw. als richtig erachtet.
Auch wenn das Urteil des Verwaltungsgerichtes noch ans Bundesgericht weitergezogen werden kann und die Gemeinden noch auf einen neuen Entscheid des Bezirksrates in Sachen Stimmrechtsrekurs warten, streben die Gemeinderäte von Horgen und Hirzel den von den Stimmberechtigten der beiden Gemeinden mit deutlichem Mehr beschlossenen Zusammenschluss per 1. Januar 2018 weiterhin an.
Gemeinderäte Hirzel und Horgen