Die Jugendberatung des Samowar bietet Hilfe und Beratung an. Der Link dazu: www.samowar.ch
Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit. Das Steueramt benötigt aber einen entsprechenden Antrag. Dieser kann online eingereicht werden (siehe Online-Schalter) [Steueramt]
Informationen darüber erhalten Sie unter www.rav.zh.ch den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV).
Melden Sie sich, sofern Sie Wohnsitz im Bezirk Horgen haben, so schnell wie möglich bei der Regionalen Arbeitsvermittlungsstelle (RAV) in Thalwil. Die Adresse ist RAV, Zürcherstrasse 80, 8800 Thalwil. Der Link dazu: www.rav.zh.ch.
Nebst dem gemeindeeigenen Altersheim gibt es zwei weitere Altersheime. Auch ein Krankenheim befindet sich in Horgen. Die detaillierten Angaben dazu finden Sie unter: www.toediheim.ch, www.tabea.ch, www.stapferstiftung.ch und www.sawh.ch.
Für einen Auslandaufenthalt von mehr als 12 Monate ist das Kreiskommando des Kanton Zürich zuständig:
Militärverwaltung/Kreiskommando des Kantons Zürich Üetlibergstrasse 113 8045 Zürich www.amz.zh.ch. Diese Webseite gibt auch weitere Auskünfte zu militärischen Fragen und Anliegen. Bei einem Auslandaufenthalt von weniger als 12 Monaten gibt Ihnen das Polizei- und Wehramt der Gemeinde Horgen Auskunft. [Polizei- und Wehramt]
Nehmen Sie so rasch wie möglich Kontakt mit dem Steueramt der Gemeinde Horgen auf, damit gemeinsam eine Lösung gefunden werden kann.
Betrifft Ihr Anliegen auch die direkte Bundessteuer, ist es wichtig, dass Sie mit dem kantonalen Steueramt ebenfalls Kontakt aufnehmen. Informationen darüber finden Sie unter www.steueramt.zh.ch. [Steueramt]
Die Liste der Horgner Vereine finden Sie unter http://www.horgen.ch/de/vereine/vereinemain/. Der Verkehrsverein unterhält den Veranstaltungskalender und publiziert die Veranstaltungen, die in der Gemeinde Horgen durchgeführt werden. [Verkehrsverein]
Für die Entfernung eines Wespennestes können Sie sich bei folgenden Personen melden, welche Sie weiter beraten werden:
Nach der Abmeldung am bisherigen Wohnort melde ich mich bei der Einwohnerkontrolle und den Gemeindewerken so schnell wie möglich, um die notwendigen Formalitäten zu erledigen. Auch Adressänderungen bei Wohnungswechsel innerhalb Horgen müssen innert 8 Tagen gemeldet werden.
Die Voraussetzungen sind unterschiedlich, deshalb kann ein Kontakt mit dem Präsidialamt der Gemeinde Horgen (siehe unter Dienstleistungen) weiterhelfen. Nützliche Informationen zum Thema Einbürgerungen finden Sie zudem beim Bundesamt für Migration unter www.bfm.admin.ch oder auf der Webseite des Kantons Zürich unter www.zh.ch oder www.gaz.zh.ch. [Präsidialamt]
Je nach Grösse eines Um- oder Neubaus sind unterschiedliche Baugesuchsunterlagen erforderlich. Die Behandlungsdauer des Baugesuchs richtet sich nach der Verfahrensart (ordentliches Verfahren oder Anzeigeverfahren). Informationen und detaillierte Angaben finden Sie unter www.baugesuche.zh.ch [Bauamt]
Das Jugendparlament Horgen setzt sich für die Belange der Jugendlichen ein. Das Jugendparlament bringt Jugendlichen die Politik näher. Weitere Informationen zum Jugendparlament sind unter www.jupahorgen.ch
Beziehen Sie eine Rente, haben Sie eventuell Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Detaillierte Auskünfte erhalten Sie beim Sozialversicherungsamt Horgen (ahv-zweigstelle@horgen.ch).
Haben Sie kein Renteneinkommen haben Sie eventuell Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe. Dazu wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst (sozialdienst@horgen.zh). [Sozialversicherungen (AHV, Zusatzleistungen)]
Beratung erhalten Sie bei der Schlichtungsbehörde, Bezirksgericht Horgen (www.bezirksgerichthorgen.ch) oder beim Mieterverband (www.mieterverband.ch).
Auskünfte zu sämtlichen Themen im Alter erhalten Sie vom Altersbeauftragten der Gemeinde Horgen, Baumgärtlistrasse 12, 8810 Horgen (altersbeauftragter@horgen.ch, www.baumgaertlihof.ch) oder bei Pro Senecute, Dienstleistungszentrum Zimmerberg, Alte Landstrasse 24, 8810 Horgen (http://zh.pro-senectute.ch). [Altersbeauftragter]
Zur Beantwortung dieser Fragen können Sie sich an die Mitarbeiter des Polizei- und Wehramtes Horgen wenden. [Polizei- und Wehramt]
Sie haben ein Betreibungsbegehren beim zuständigen Betreibungsamt einzureichen. Detaillierte Auskünfte finden Sie unter www.vgbz.ch oder direkt beim Betreibungsamt. [Betreibungsamt]
Im Kanton Zürich gibt es ein Verzeichnis der Lehrstellen (www.lena.zh.ch), zudem finden sich Informationen über Ausbildungen auch bei der Berufsberatung bzw. dem BIZ Horgen unter www.berufsberatung.zh.ch. Diese Stelle vermittelt auch Brückenangebote für Jugendliche.
Wenden Sie sich an die Koordinationsstelle Familienergänzende Betreuung. [Gaby Fuhrimann]
Eine Aufstellung der Sirenentöne können Sie unter Alarmierung der Bevölkerung einsehen und downloaden.
Die Gemeinde Horgen verfügt über ein paar wenige Angebote. Die Angaben dazu finden Sie unter www.schule-horgen.ch. [Schulsekretariat]
Die Gemeinde Horgen hat zwei Alterssiedlungen, die Alterssiedlung Tannenbach und den Baumgärtlihof. Anmeldungen nimmt das Sozialamt der Gemeinde Horgen entgegen. Die Mailadresse lautet: sozialamt@horgen.ch. In Horgen gibt es zudem eine Seniorenresidenz. Informationen dazu finden Sie unter www.horgen.tertianum.ch. [Sozialamt]
Bei der Telefonhilfe 147 erhält ein Kind anonym und unentgeltlich Unterstützung und Beratung. Zudem kann es sich an die Familienberatung beim Jugendsekretariat Horgen wenden, welche Kinder und auch Eltern unterstützt. An den vielen Schulen arbeiten zudem Schulsozialarbeitende, mit welchen sich die Kinder bei aktuellen Problemsituationen besprechen können. Siehe unter www.147.ch und www.lotse.zh.ch
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