Aufgaben der Feuerwehr
|
|
Die Feuerwehr ist zur Rettung von Menschen, Tieren und zur allgemeinen Schadenwehr bei Bränden, Explosionen, Elementarereignissen sowie Erdbeben verpflichtet. Sie trifft bei unmittelbarer Bedrohung durch solche Gefahren die erforderlichen Abwehrmasssnahmen. Jede Feuerwehr ist zur Hilfeleistung ausserhalb ihres Einsatzgebietes verpflichtet, sofern das die Aufgabenerfüllung in der eigenen Gemeinde nicht verunmöglicht.
|

|
| |
| |
|
Seitenanfang