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Strassenbeleuchtung

Nach § 3 lit. g des Strassengesetzes vom 27. September 1981 sind Beleuchtungsanlagen Bestandteil der Strassen sowie Rad- und Fusswege und gehören somit im Bereich der Gemeindestrassen und -wegen zum Inventar der Abteilung Tiefbau der Gemeinde Horgen.

Die allgemeinen und technischen Grundlagen für die öffentliche Beleuchtung (ÖB) auf Gemeindestrassen, Rad- und Fusswegen sind im Beleuchtungskonzept der Gemeindestrassen Horgen (dat. Mai 2012) festgehalten.

Park-, Sport- und Schulhausanlagen sowie andere öffentliche Liegenschaften sind nicht Bestandteil dieses Konzepts. Staats-, Nationalstrassen und kantonale Autobahnen werden in einem separaten Reglement geregelt.

Bei einer Störungsmeldung einer Strassenbeleuchtung verwenden Sie das Online-Formular oder melden Sie die Störung dem Elektrizitätswerk Horgen, Telefon 044 727 92 00.

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