Inhalt

Pass

Seit 2010 enthält der Pass einen Datenchip, auf dem nebst den Personendaten auch das Gesichtsbild und die Fingerabdrücke abgespeichert sind. Er wird deshalb auch E-Pass oder biometrischer Pass genannt.

Pass und "Kombi" (Pass und Identitätskarte)
Die Ausweise können beim Passbüro des Kantons Zürich per Telefon 043 259 73 73 oder auf der Website des Kantons oder über www.schweizerpass.ch beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auf diesen Websiten.

Bei der Erfassung der biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) bringen Sie vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten, die entwertet werden müssen mit (bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle). Neu eingebürgerte Personen bringen den bestehenden ausländischen Reisepass mit.

Zusätzlich können namentlich folgende Dokumente von der antragsstellenden Person verlangt werden:

  • Personenstandsausweis (wenn verlangt)
  • Zustimmung der gesetzlichen Vertretung (bei Minderjährigen)
  • Nachweis der elterlichen Sorge (bei Minderjährigen)
  • Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Fürsorge

Das Foto, das für die neuen Ausweise benötigt wird, wird im Passbüro erstellt. Somit muss kein Foto mitgebracht werden, es kann jedoch ein digitales Foto auf einem USB-Stick mitgebracht werden, sofern das Foto den Anforderungen des Bundes (siehe www.schweizerpass.ch) entspricht.

Gültigkeit und Gebühren
Informationen zu den Gebühren finden Sie unter Gebühren und Gültigkeit auf der Website des Kantons Zürich.

Identitätskarte
Die Identitätskarte (ohne Pass oder "Kombi") kann am Schalter der Abteilung Einwohnerdienste persönlich beantragt werden. Detaillierte Informationen finden Sie unter Identitätskarte.

Provisorischer Pass/Notpass
Notpässe (provisorische Pässe) enthalten im Gegensatz zum Pass keinen Datenchip und werden sowohl vom Passbüro des Kantons Zürich oder vom Notpassbüro am Flughafen Zürich ausgestellt. Für einen Notpass brauchen Sie keinen Termin. Eine telefonische Voranmeldung ist jedoch nützlich. Die Telefonnummern und weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.

Erneuern Sie Ihren Pass in den Monaten Oktober bis März
Bei grosser Nachfrage (zum Beispiel vor und während der Schulferien) müssen Sie mit Wartezeiten rechnen. Kümmern Sie sich deshalb frühzeitig um einen Termin im Passbüro.

Verlust eines Passes
Wenn Sie Ihren Pass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie dies unverzüglich einer schweizerischen Polizeidienststelle anzeigen. Erst danach können Sie beim Passbüro des Kantons Zürich die Ausstellung eines neuen Passes beantragen.

Taucht ein gestohlen oder verloren gemeldeter Pass wieder auf, so müssen Sie ihn beim Passbüro annullieren lassen und dürfen ihn nicht wieder gebrauchen, da er auf einer polizeilichen Fahndungsliste erfasst ist.

Passverlängerungen sowie Kindereinträge sind nicht möglich. Jede Person kann ab Geburt einen eigenen Pass beantragen (gilt auch für die Identitätskarte).

Standort und Erreichbarkeit des Passbüro Zürich
Sihlquai 253
8005 Zürich
Telefon 043 259 73 73
Fax 043 259 73 74
E-Mail passbuero@ds.zh.ch

Das Passbüro ist rollstuhlgängig eingerichtet. Die Öffnungszeiten finden Sie auf der Website des Passbüros Zürich: Öffnungszeiten.

Zugehörige Objekte