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Einbürgerung - Ordentliches Verfahren

Sie sind ausländische Staatsbürgerin bzw. ausländischer Staatsbürger und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Das Gesuch für die ordentliche Einbürgerung ist online einzureichen. 

Vorgehen zur Einreichung eines Gesuches für die ordentlichen Einbürgerung:

  1. Informieren
    Informieren Sie sich über das Einbürgerungsverfahren im Kanton Zürich über die Website des Kantons oder am Schalter der Abteilung Präsidiales.
  1. Voraussetzungen erfüllt?
    Prüfen Sie, ob Sie die Wohnsitzerfordernisse (formelle Voraussetzungen) und Integrationskriterien (materielle Voraussetzungen) erfüllen.
    zum Einbürgerungs-Checker 
  2. Eintragung im schweizerischen Zivilstandsregister
    Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung? Dann stellen Sie als erstes sicher, dass Sie mit den aktuellsten Daten im schweizerischen Personenstandsregister (Zivilstandsamt) eingetragen sind.
    Weitere Informationen & Gesuchsformular

    Das Gesuch um Registrierung beim Zivilstandsamt  können Sie via Online-Schalter oder direkt beim Zivilstandsamt der Gemeinde Horgen beantragen. 
  1. Alle weiteren Dokumente vorbereiten
    Nach erfolgreicher Registrierung beim Zivilstandsamt können Sie mit dem Login-Prozess auf der Webseite des Kantons starten. Während dem Login-Prozess werden Sie die folgenden Dokumente herunterladen, ausfüllen und wieder hochladen müssen:
  • Arbeitgeberbestätigung
  • Wenn Sie zurzeit arbeitstätig sind, brauchen Sie für Ihr Gesuch eine Arbeitgeberbestätigung. 
  • Bestätigung Aus- und Weiterbildung
  • Wenn Sie zurzeit in Aus- oder Weiterbildung sind, brauchen Sie für Ihr Gesuch eine entsprechende Bestätigung. 
  • Schulbestätigung
  • Für Kinder welche die obligatorische Schule besuchen, brauchen Sie eine Schulbestätigung.

    Gesuchsunterlagen und Merkblätter
    Alle notwendigen Gesuchsformulare werden Sie nach dem Login-Prozess erhalten. Weitere Merkblätter stehen auf der Webseite des Gemeindeamts Kanton Zürich zum Download zur Verfügung. Reichen Sie das Gesuch online ein.
  1. Grundkenntnisse und Deutsch-Test (KDE)
    Nachdem Sie das Einbürgerungsverfahren erfolgreich online eingereicht haben, werden wir Sie für den Nachweis für die Grundkenntisse und Kenntnisse in Deutsch anmelden. Sofern Sie diese Nachweise nicht mittels entsprechendem Zertifikat nachgewiesen haben oder vom Test befreit sind. 

    Die Anmeldung und Absolvierung vom Deutsch-Test kann aber auch bereits vor Einreichung des Einbürgerungsgesuchs erfolgen.

    Muss ich den Grundkenntnistest und/oder den Deutsch-Test (KDE) machen?
    zum Einbürgerungs-Checker (Grundkenntnistest)
    zum Einbürgerungs-Checker (KDE)

Weitere Informationen zum Nachweis der Grundkenntnisse
Wir werden Sie zum Nachweis der Grundkenntnisse anmelden sofern Sie folgende Punkte nicht mit Ja beantworten können:

  • während mindestens 5 Jahren die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben.
  • Abschluss einer Ausbildung in der Schweiz auf Sekundarstufe II
     

Weitere Informationen zum Deutsch-Test (KDE)
Für die Einbürgerung müssen alle Personen Deutschkenntnisse auf den folgenden Stufen nachweisen:

  • mündlich (Sprechen und Hören): Niveaustufe B 1;
  • schriftlichen (Schreiben und Lesen): Niveaustufe A 2;

Gebühren
Bei der ordentlichen Einbürgerung erheben das Staatssekretariat für Migration (SEM) sowie der Kanton und die Wohngemeinde Gebühren. Unten sind die kommunalen Gebühren aufgeführt.

Einzelperson bis 25 Jahre Fr. 250.00
Einzelperson über 25 Jahre Fr. 500.00
Rückzug des Einbürgerungsgesuchs kostenlos
Ablehnung durch den Gemeinderat Fr. 150.00

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Altersjahr, die unter der elterlichen Gewalt der gesuchstellenden Person oder eines Ehepaares stehen, können gebührenfrei in ein Gesuch mit einbezogen werden.

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