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Taxiwesen

Das Taxi- und Limousinenwesen wird seit dem 1. Januar 2024 auf kantonaler Ebene einheitlich geregelt. Dieser ist für sämtliche Anliegen zuständig. 

Für die Erbringung von Taxidienstleistungen im Kanton Zürich ist ein kantonaler Taxiausweis und eine kantonale Taxifahrzeugbewilligung erforderlich. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der kantonalen Webseite.

Die Gemeinde Horgen ist ausschliesslich für die Taxistandplatzbewilligung zuständig. Das Reglement über die Nutzung der Taxistandplätze auf öffentlichem Grund finden Sie auf unserer Webseite

Die Kosten für die Taxistandplatzbewilligung sind im Gebührentarif Gemeinde Horgen zu finden.

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