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Eingetragene Partnerschaft

Ab dem 1. Juli 2022 können keine eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden. Die vor diesem Datum eingegangenen Partnerschaften bleiben bestehen und können auf Wunsch der Betroffenen in eine Ehe umgewandelt werden.

Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Partnerschaft
Eine im Ausland gültig eingetragene Partnerschaft wird in der Schweiz anerkannt, wenn sie den schweizerischen Rechtsprinzipien entspricht. Wenn eine der Partnerinnen bzw. einer der Partner die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzt oder wenn mindestens eine der Partnerinnen oder einer der Partner in der Schweiz Wohnsitz hat, kann sie im Personenstandsregister "Infostar" eingetragen werden. Das Anerkennungsgesuch ist der schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) mit den Dokumenten über die eingetragene Partnerschaft einzureichen. Eine gleichgeschlechtliche ausländische Ehe wird als eingetragene Partnerschaft anerkannt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Merkblatt, welches zum Download bereitsteht.

Neuer Zivilstand
In amtlichen Formularen und im Verkehr mit den Behörden ist jeweils der Zivilstand anzugeben. Dieser lautet:  "in eingetragener Partnerschaft". Nach gerichtlicher Auflösung der Partnerschaft oder nach Tod des Partners bzw. der Partnerin lautet der Zivilstand: "aufgelöste Partnerschaft."

 

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