Inhalt
Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren
Gemeinden | Thalwil, Oberrieden, Horgen | ||
Gesuchstellerin | Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur Projekte, Bahnhofstrasse 12, 4600 Olten | ||
Gegenstand |
Das Projekt umfasst im Wesentlichen folgende Teile:
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Verfahren | Das Verfahren richtet sich nach dem Eisenbahngesetz (Art. 18 ff. EBG; SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). | ||
Öffentliche Auflage |
Die Planunterlagen können vom 2. November bis 3. Dezember 2018 während den ordentlichen Öffnungszeiten an folgenden Stellen eingesehen werden:
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Aussteckung | Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt und die Hochbauten werden profiliert. | ||
Einsprachen |
Einsprache kann erheben, wer nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.101) und dem EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich und innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (vgl. Art. 18f Abs. 2 EBG in Verbindung mit Art. 35 - 37 EntG). Für nachträgliche Forderungen gilt Art. 41 EntG. Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen. |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau | 044 728 43 08 | tiefbau@horgen.ch |