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Öffentliche Auflage zur Abwassergebühr

15. Dezember 2017
Der Gemeinderat Horgen hat mit Beschluss Nr. 478 vom 11. Dezember 2017, gestützt auf die Siedlungsentwässerungsverordnung, die Mengengebühr für die Siedlungsentwässerung per 1. Januar 2018 neu auf Fr. 1.60 pro m3 (alt 1.50 pro m3) festgesetzt. Die Ansätze gelten exklusiv Mehrwertsteuer. Der Festsetzungsbeschluss liegt während der 30-tägigen Auflagefrist beim Tiefbauamt der Gemeinde Horgen, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, Büro 510, 2. Stock, zur Einsicht auf.

Rekursfrist: 30 Tage ab Publikation (bis 15. Januar 2018)
Rekursinstanz: Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen

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