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Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen - Transformatorenstation Asylstrasse 19a

6. Oktober 2017
Öffentliche Planauflage

Horgen.

S-171531.1
Transformatorenstation Asylstrasse 19a

Koordinaten: 687240 / 235264

L-227522.1
16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Giessereiweg 1 und Asylstrasse 19a

L-227523.1
16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Seestrasse 82 und Asylstrasse 19a

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat haben die Gemeindewerke Horgen, Seestrasse 335, 8810 Horgen die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen werden vom 6. Oktober bis 6. November 2017 in der Gemeindeverwaltung Horgen, Hochbauamt (Büro 510), während den Bürozeiten, öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

Baudirektion KT ZH
Generalsekretariat
Leitstelle für Baubewilligungen

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