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Privater Gestaltungsplan "Silo Bahnhof Horgen Oberdorf"
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 21. August 2017 dem vom Planungsbüro Daniel Christoffel, Architekten und Raumplaner FSU sia, Rütiholzstrasse 24, 8136 Gattikon, eingereichten privaten Gestaltungsplan "Silo Bahnhof Horgen Oberdorf" zuhanden der öffentlichen Auflage im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG zugestimmt.
Die Unterlagen liegen während 60 Tagen ab der Publikation, das heisst vom 1. September 2017 bis 30. Oktober 2017 beim Hochbauamt, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, öffentlich auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann sich jedermann zum Gestaltungsplan äussern. Einwendungen sind bis spätestens 30. Oktober 2017 (Datum des Poststempels) schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Horgen zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch die Gemeindeversammlung entschieden.
Gemeinderat Horgen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 044 728 43 11 | hochbau@horgen.ch |