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ZVV-Fahrplanverfahren 2018 – 2019
Wer keinen Zugriff auf diese Internet-Auflage hat, kann sich bei der Gemeinde-/ Stadtkanzlei der Wohngemeinde für die Einsichtnahme anmelden.
Die Bevölkerung hat die Möglichkeit, schriftliche, kurz gefasste Änderungswünsche mit entsprechender Begründung bis spätestens 31. März 2017 bei den Wohngemeinden (Gemeinderat/Stadtrat) einzureichen. Die Begehren werden in der Folge von der betroffenen Gemeinde geprüft und mit ihrer Stellungnahme versehen zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen Verkehrsunternehmen weitergeleitet. Anschliessend werden alle Begehren an den Regionalen Verkehrskonferenzen behandelt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau | 044 728 43 08 | tiefbau@horgen.ch |