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Pensionskasse (externe Stelle)

Die Pensionskasse ist die Vorsorgeeinrichtung für das Gemeindepersonal sowie das Personal angeschlossener Betriebe.

Die Pensionskasse wird unabhängig von der Gemeindeverwaltung nach den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Bestimmungen geführt. Die Infrastruktur wird von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Der Stelleninhaber ist personell dem Bereichsleiter Finanzen unterstellt. Fachlich ist er der Pensionskassenkommission unterstellt.
Die rechtlichen Grundlagen der Pensionskasse der Gemeinde Horgen sind in der

Gemeindeordnung vom 9. Juni 2013 in Art. 53a ff. festgehalten.

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