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Erneuerungswahl Kath. Synode Horgen

15. November 2018
Römisch-katholische Kirchgemeinde Horgen (ohne Dorfteil Hirzel)

Erneuerungswahl der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2019 - 2023

Kein Wahlvorschlag - Ansetzung der zweiten Frist

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 20. September 2018 ist für die Erneuerungswahl des Mitgliedes der Synode innert der festgesetzten Frist kein Wahlvorschlag eingereicht worden.

Es wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 22. November 2018, angesetzt, innert welcher Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Horgen, Abteilung Präsidiales, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen, eingereicht werden können.

Wählbar sind Mitglieder der Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Schweizer Bürgerrechtes oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung B, C und Ci sind. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort/Heimatland auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Anzugeben ist zudem, ob ein kirchliches Anstellungsverhältnis besteht. Zusätzlich kann der Rufname und der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person der Synode schon bisher angehört hat, aufgeführt werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde Horgen (ohne Dorfteil Hirzel) unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Nach Ablauf der genannten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.

Der Gemeinderat Horgen erklärt den oder die Vorgeschlagene/n als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt wird am 10. Februar 2019 eine Urnenwahl mit amtlichen Wahlzetteln durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, erhoben werden Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Horgen