Inhalt

Protokoll der Gemeindeversammlung

20. März 2018
  1. Ausbau und Erweiterung der EDV an der Primar- und Sekundarstufe - Projekt- und Kreditbewilligung (Rahmenkredit) von Fr. 1'780'000.00 - Genehmigung
  2. Strassen- und Werkleitungssanierung mit gleichzeitigem Neubau einer Fernwärmeleitung sowie Neugestaltung des Strassenraums im Bereich des Schulhauses Bergli in der Püntstrasse - Projekt- und Kreditbewilligung von Fr. 1'780'000.00 - Genehmigung
  3. Erneuerung der Heizungsanlage im Schulhaus Bergli - Projekt- und Kreditbewilligung von Fr. 610'000.00 - Genehmigung
  4. Erneuerung der Heizungsanlage im Schulhaus Wührenbach Horgenberg - Projekt- und Kreditbewilligung von Fr. 325'000.00 - Genehmigung
  5. Retopping auf der Sportanlage Waldegg und Neuerstellung Flutlichtanlage - Projekt- und Kreditbewilligung von Fr. 745'300.00 - Genehmigung
  6. Instandstellung des A-Platzes auf der Sportanlage Waldegg - Projekt- und Kreditbewilligung von Fr. 336'500.00 - Genehmigung
  7. Kauf der Liegenschaft Burghaldenstrasse 4/Zugerstrasse 46 - Kreditbewilligung von Fr. 7'607'600.00 - Genehmigung
  8. Sanierung des leerstehenden Stockwerks in der Liegenschaft Burghaldenstrasse 4 für den Betrieb eines Mittagstisches durch die Schule Horgen - Projekt- und Kreditbewilligung von Fr. 455'000.00 - Genehmigung

Rechtsmittelbelehrung

Beim Bezirksrat Horgen, Postfach, Seestrasse 124, 8810 Horgen, können - von der Veröffentlichung an gerechnet - schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen werden:
  • innert 5 Tagen Rekurs wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung, sofern sie in der Versammlung gerügt wurden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a Abs. 2 und § 22 Abs. 1 VRG)
  • innert 30 Tagen Rekurs wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 VRG)


Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.



Das Protokoll über die Geschäfte der Gemeindeversammlung vom 15. März 2018 liegt ab Mittwoch, 21. März 2018, im Präsidialamt, Gemeindehaus (Büro 502), zur Einsicht auf.



Gemeinderat Horgen

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