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Resultate der Klausur des Gemeinderats

3. November 2017
Legislaturziel Eingemeindung der Gemeinde Hirzel in die Gemeinde Horgen
Wie bereits kommuniziert wurde nachträglich zur Beschwerde vom 28. September 2017 ergänzend ein Gesuch um aufschiebende Wirkung beim Bundesgericht eingereicht. Das Bundesgericht hat in der Folge mit Verfügung vom 23. Oktober 2017 in einer provisorischen Anordnung die aufschiebende Wirkung vorläufig erteilt. Der Gemeinderat Hirzel hat seinerseits bereits von der Möglichkeit einer Vernehmlassungsantwort Gebrauch gemacht und beim Bundesgericht eine Stellungnahme eingereicht. Ein Entscheid steht bisher aus.

Anlässlich einer ausserordentlichen Klausur hat sich der Gemeinderat Horgen mit den Auswirkungen aufgrund weiterer Verzögerungen auf die Eingemeindung der Gemeinde Hirzel auseinandergesetzt.

Erste gemeinsame Budgetgemeindeversammlung der erweiterten Gemeinde
Am Termin für die erste gemeinsame Budgetgemeindeversammlung vom Donnerstag, 14. Dezember 2017, wird nach wie vor festgehalten. Sollte der Entscheid des Bundesgerichts nicht rechtzeitig eintreffen, könnte die Gemeindeversammlung auf den Donnerstag, 21. Dezember 2017, oder allenfalls sogar auf den Donnerstag, 18. Januar 2018, verschoben werden. Die Steuerungsgruppe wird sich dannzumal über ein eventuelles Ausweichdatum zu entscheiden haben.

Erneuerungswahlen 2018
Der Gemeinderat hat - parallel zur Diskussion über die Terminierung der Budgetgemeindeversammlung - auch den Fahrplan der Erneuerungswahlen neu berechnet. Sollte der Bundesgerichtentscheid nicht rechtzeitig vorliegen, könnte die Anordnung der Erneuerungswahl vom 1. Dezember 2017 auf den 18. Dezember 2017 verschoben werden. Der erste Wahlgang der Erneuerungswahlen vom 15. April 2018 bleibt dabei unverändert bzw. ist nicht gefährdet.

Weitere Legislaturzielsetzungen
Der Gemeinderat Horgen führte auch zu den weiteren Schwerpunktthemen sowie internen Legislaturzielsetzungen eine Standortbestimmung durch. Zudem wurden auf Stufe Verwaltung die Organisationsstruktur im Hinblick auf die neue Legislatur 2018/22 analysiert und Anpassungen diskutiert.

Legislaturziel Energiestadt
Der Gemeinderat setzt sich weiter für die Erreichung des Gold Labels bis spätestens im Jahr 2020 ein. Basierend dafür bilden die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom Dezember 2016 über den Masterplan Energie sowie das Förderprogramm bzw. der Fachbericht 2017 bis 2020 die Grundlagen. Kostenrelevante Massnahmen werden durch den Gemeinderat vorgängig bezüglich Finanzierung und Folgekosten analysiert. Weiter hat der Gemeinderat das Förderreglement rechtzeitig auf den 1. September 2017 in Kraft gesetzt.

Legislaturziel Finanzpolitik
Horgen ist auf Kurs. Trotz derzeit guter Finanzlage richtet sich die Verwirklichung von allen politischen Zielen nach den Möglichkeiten des Finanzhaushalts. Auch mit der beantragten Steuerfusssenkung von bisher 87 auf neu 84 % soll der Steuerfuss mindestens drei Jahre stabil gehalten werden. Weiter soll der Selbstfinanzierungsgrad im Durchschnitt 100 % über fünf Jahre betragen und das Pro-Kopf-Nettovermögen nicht in eine Nettoschuld mutieren. Abschliessend wird dem Souverän an der Budgetgemeindeversammlung der Verzicht auf eine Neubewertung des Verwaltungsvermögens im Hinblick auf HRM2 (Restatement) beantragt.

Legislaturziel Neues Hallenbad (inkl. Garderobengebäude)
Der Souverän hat an der Grundsatzabstimmung vom 25. September 2016 beide Varianten eines Hallenbadneubaus abgelehnt. In der Folge hat der Gemeinderat entschieden, das alte Hallenbad Bergli einstweilen weiterzuführen. Dabei werden nur die notwendigsten Instandhaltungsmassnahmen umgesetzt. Die Diskussion über ein neues Hallenbad wird auf die neue Legislatur 2018/22 verschoben.

In der Zwischenzeit wird die Standortfrage neu lanciert. Die auf privater Initiative präsentierte Idee eines "Campus Allmend" wird durch den Gemeinderat Horgen derzeit nicht weiter verfolgt. Einerseits liegt der Entscheid des Regierungsrats über den Mittelschulstandort aus und andererseits werden – nebst dem Hallenbad – auch Alternativen bezüglich des Standorts für ein neues Primarschulhaus geprüft.

Das längst fällige Garderobengebäude für den Fussballclub auf der Allmend wird vorgezogen und die Planung forciert. Der Kreditantrag soll noch im kommenden Jahr dem Souverän zum Entscheid unterbreitet werden.

Legislaturziel Horgen 2020 Ende 2016 formell abgeschlossen
Das Legislaturziel wurde per Ende 2016 formell abgeschlossen. Die Kommunikation ist bereits erfolgt. Noch offene und eher untergeordnete Anliegen aus diesem Projekt sind den entsprechenden Abteilungen zugeteilt und können fortan ohne strategische Projektstruktur weiter bearbeitet werden.

Legislaturziel Generationengemischtes Wohnen 
Die Überbauung Strickler ist auf Kurs und steht kurz vor Vollendung. Sämtliche 44 Wohnungen sind vermietet und die letzten Anfang November bezogen. Die Eröffnung der Pflegewohngruppe Strickler ist auf Mitte November 2017 geplant. Beim zweiten, deutlich grösseren Projekt "Neu Tödi" mit rund 200 Wohnungen und einem Pflegezentrum läuft der Architekturwettbewerb. Fürs künftige Pflegezentrum evaluiert der Gemeinderat zurzeit die Möglichkeit einer geeigneten privaten Betreiberin. Die Kommunikation diesbezüglich ist bereits erfolgt. Mit dem Rückzug aus der operativen Führung eines Alters- und Pflegeheimes will sich die Gemeinde auf die Planung, Steuerung und Kontrolle der gesamten Pflegeversorgung in Horgen konzentrieren. Die Gemeinde löst sich dadurch aus der schwierigen Doppelrolle einer Mit-Wettbewerberin und eines Steuerungs-/Aufsichtsorgans. Ziel ist deshalb die Aushandlung von neuen Leistungsvereinbarungen mit den privaten Anbietern, die mit der Gemeinde eine transparente Zuweiserin erhalten. Die politische Verantwortung trägt weiterhin der Gemeinderat. Die definitiven Zukunftsentscheide über "Neu Tödi" sollen in zwei Schritten erfolgen: In einem ersten wird sich der Souverän zur Frage äussern können, ob die Gemeinde die operative Führung des Pflegzentrums an eine private, professionelle Betreiberin delegieren soll. Der zweite Entscheid wird – analog Strickler – den Baurechtsvertrag zwischen Gemeinde und der privaten Investorin, der Baugenossenschaft Zurlinden, betreffen. Damit ist der Souverän im Entscheid zum Strategiewechsel eingebunden und wird in Kenntnis des Siegerprojekts über den Baurechtsvertrag urteilen können.

Neues Primarschulhaus
Die aktuellsten Schülerprognosen und neusten Angaben bezüglich der Gemeindeentwicklung haben den Gemeinderat dazu bewogen, die Planung für den Neubau eines Primarschulhauses wieder aufzunehmen. Somit ein neues Schwerpunktthema. Bezüglich Standortfrage liegt derzeit der Fokus auf dem Areal der Oberstufe Rainweg/Berghalden. Im Bau- und Finanzprogramm 2018 bis 2022 ist die Projektierung mit Fr. 450'000.00 im Jahr 2019 eingestellt.

Die weiteren internen Legislaturziele wurden durch den Gemeinderat neu justiert und die Aufträge bis Ende Legislatur verabschiedet.