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Aus den Verhandlungen des Gemeinderats Horgen

3. Oktober 2017
Voranschlag 2018 der erweiterten Gemeinde Horgen – Der "Worst Case" betreffend Finanzausgleich ist nicht eingetreten, darum soll der Steuerfuss um 3 % gesenkt werden
Im Rahmen der auf den 1. Januar 2018 geplanten Eingemeindung der Gemeinde Hirzel in die Gemeinde Horgen hat die Steuerungsgruppe den ersten gemeinsamen Voranschlag 2018 zuhanden der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2017 verabschiedet. Der Voranschlag wurde durch die Gemeindeverwaltung Horgen in enger Zusammenarbeit mit Hirzel erarbeitet. Dabei soll der Steuerfuss von 87 % auf neu 84 % gesenkt werden. Dies ist gemessen am wirtschaftlichen Umfeld und einem Eigenkapital per Ende 2016 von über Fr. 120 Mio. vertretbar. Vor allem die Finanzausgleichszahlung, die im 2018 dank massiv höherem kantonalem Mittel wider Erwarten kleiner ausfällt, aber auch das durchschnittliche Pro-Kopf-Nettovermögen (2012 bis 2016) von Fr. 2'000.00 und der durchschnittliche Selbstfinanzierungsgrad von 162,1 Prozent, lassen eine Steuersenkung zu und garantieren trotzdem genügend Reserven zum Abfedern der Volatilität betreffend Firmensteuern und der noch unsicheren finanziellen Belastung durch die Eingemeindung von Hirzel.

Der Voranschlag 2018 sieht einen Aufwandüberschuss von Fr. 12'297'500.00 vor. Es sind aber zusätzliche Abschreibungen von Fr. 10 Mio. im Steuerhaushalt darin vorgesehen (2018 letztmals möglich). Dies infolge grossem Investitionsvolumen sowie neuer Rechnungslegung HRM2 ab 1. Januar 2019. Damit kann das Verwaltungsvermögen im Hinblick auf HRM2 weiter reduziert und der Finanzhaushalt für die kommenden Jahre deutlich entlastet werden. Ebenfalls können die Abschreibungstabelle bzw. die Bilanzwerte "herausgeputzt" sowie vereinfacht werden.

Allgemeines
Der Voranschlag geht von einem approximativen Steuerertrag 100 % von 113,0 Mio. Franken aus und ist damit um Fr. 22,3 Mio. höher als im Voranschlag 2017. Aufgrund dieser erfreulichen Entwicklung, der erneut massiven Mehreinnahmen bei den juristischen Personen im Jahr 2017 und der – dank höherem kantonalem Mittel – um gegen Fr. 10 Mio. tiefer als erwarteten Finanzausgleichszahlung im Jahr 2018, wird der Steuerfuss für das Jahr 2018 mit 84 % (Vorjahr 87 %), ein Steuerprozent mit Fr. 1'130'000.00 (Vorjahr Fr. 907'000.00) berechnet.

Im Voranschlag 2018 muss die bisherige Rekordsumme von Fr. 30,4 Mio. (massgebend ist der Abschluss 2016) gegenüber Fr. 18,7 Mio. im Jahr 2017 in den Finanzausgleich bezahlt werden. Aufgrund des zu erwartenden Aufwandüberschusses wird das Eigenkapital Ende Rechnungsjahr 2018 rund 137 Mio. Franken betragen.

Investitionen
Die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen sind für das Budgetjahr mit insgesamt Fr. 27'105'000.00 (Vorjahr Fr. 22'120'000.00) veranschlagt. Davon entfallen Fr. 9'875'000.00 auf die gebührenfinanzierten Bereiche und Fr. 17'230'000.00 ins Gemeindegut (steuerrelevant). Die massive Steigerung ist nur bedingt durch die Eingemeindung von Hirzel zu erklären, auch die Schaffung von zusätzlichem Schulraum aufgrund steigender Schülerzahlen fällt hier ins Gewicht.

Laufende Rechnung
Es erfolgte erstmals ein gemeinsames Budget durch die Eingemeindung von Hirzel, was zu allgemeinen Mehraufwendungen und Mehrerträgen im Voranschlag 2018 führt.

Ohne zusätzliche Abschreibungen von Fr. 10 Mio. im Steuerhaushalt und ohne die geplante Steuerfusssenkung von 87 % auf 84 % würde beim Voranschlag 2018 ein Ertragsüberschuss von Fr. 1'092'500.00 resultieren.

In folgenden Bereichen finden wir die markantesten Abweichungen:
Finanzausgleich Mehraufwendungen von 11,7 Mio. Franken
 Im Jahr 2018 liefert Horgen 30,4 Mio. Franken in die Finanzausgleichskasse des Kantons ab
Abschreibungen erhöhen sich um rund 10 Mio. Franken
 Bei der Budgetierung 2017 wurden 1,5 Mio. Franken zusätzliche Abschreibungen im Steuerhaushalt vorgenommen. Im Jahr 2018 sind 10 Mio. Franken vorgesehen. Dies infolge grossem Investitionsvolumen sowie aufgrund der Einführung von HRM2 per 1. Januar 2019 und dem geplanten Verzicht auf eine Neubewertung des Verwaltungsvermögens.
Mehrerträge Beiträge mit Zweckbindung von 3,7 Mio. Franken
 Die Einmalzahlung des Kantons zur Eingemeindung der Gemeinde Hirzel von 3,3 Mio. Franken erfolgt im Jahr 2018. Davon sind 3 Mio. Franken unter anderem dazu bestimmt, die Steuerfussunterschiede von über 40% zwischen den beiden Gemeinden während einer Übergangsfrist abzufedern.

Bei den Besoldungen ist keine Teuerung für die Mitarbeitenden budgetiert.

Bei den Steuern Rechnungsjahr ist – trotz geplanter Senkung des Steuerfusses von 87 % auf 84 % – ein Mehrertrag von 16 Mio. Franken budgetiert, bei den Steuern früherer Jahre rund Fr. 0,5 Mio. sowie den Grundstückgewinnsteuern Fr. 0,2 Mio. mehr. Der Anteil Steuern der juristischen Personen (Firmen) wird sich voraussichtlich auf rund 46 % (Rechnung 2016: 37 %; Voranschlag 2017: 35 %) erhöhen.

Die gesamten budgetierten Steuereinnahmen 2018 (122,4 Mio. Franken) erfahren im Vergleich mit dem Vorjahr eine Erhöhung um 16,7 Mio. Franken.

Ausblick
Die Horgner Unternehmen haben in Gesprächen mehrheitlich bestätigt, dass auch in den nächsten Jahren von ihnen mit ähnlich hohen Steuereinnahmen gerechnet werden dürfe. Dieser Entwicklung muss Sorge getragen werden. Bei einem geschätzten Anteil von nahezu 50% würde ein wirtschaftlicher Einbruch bzw. Abwanderung von Firmen Horgens Steuereinnahmen mittelfristig empfindlich treffen und entsprechend markant reduzieren.

Dem Aufwand ist auch in den kommenden Jahren besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Gemeinde Horgen mit seiner wachsenden Bevölkerung muss weiterhin optimal versorgt werden und soll sich gesund entwickeln können. Ein dringendes Grossprojekt wie die Schaffung von Schulraum, aber auch Investitionen in Sportliegenschaften und die Anpassung des Strassenraums an das erhöhte Verkehrsaufkommen werden an den dafür geschaffenen Reserven zerren. So muss klar zwischen den notwendig zu leistenden und den wünschenswerten Aufgaben unterschieden werden. Künftige Investitionen müssen unter diesen Aspekten sorgfältig geprüft werden.

Der Horgner Finanzhaushalt ist und bleibt gesund. Horgen kann sich Dank dem umsichtigen Umgang mit den finanziellen Ressourcen der letzten Jahre diese Steuerreduktion leisten. Die guten Kennzahlen bestätigen und unterstreichen die Steuerfusspolitik des Gemeinderats. Es sollen vernünftige, aber keine übermässigen Reserven geschaffen werden. Infolge des positiven Jahresabschlusses 2016 (Ertragsüberschuss von 26,3 Mio. Franken) und des ebenfalls positiv zu erwartenden Jahresabschlusses 2017, wird eine Senkung des Gesamtsteuerfusses der Gemeinde Horgen auf attraktive 84 % beantragt. Aus dem Willen heraus, dass Horgen für Firmen und Einwohner eine rundum attraktive Gemeinde bleiben soll, ist es Ziel, den vorgeschlagenen Steuerfuss von 84 % - wenn immer möglich - für die nächsten drei Jahren beizubehalten.