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Bericht Jahresrechnung 2016

10. April 2017
Rekordergebnis mit einem Ertragsüberschuss von 26,3 Mio. Franken, aber unter dem Strich bleibt eine schwarze Null

Der Rechnungsabschluss 2016 liegt deutlich über den Erwartungen. Sehr hohe Steuereinnahmen bei den juristischen Personen (Firmen), Mehreinnahmen bei den Grundstückgewinnsteuern sowie eine vorbildliche Ausgabendisziplin haben zu einem ausserordentlich guten Gesamtergebnis geführt. Dies, obwohl Mindereinnahmen bei den Quellensteuern sowie Mehrausgaben bei der Bildung und den Abschreibungen zu verzeichnen sind.
Die Rechnung 2016 (massgebend war der Abschluss 2014) wurde "lediglich" mit 9,5 Mio. Fr. Finanzausgleich belastet, in der Rechnung 2017 (massgebend ist der Abschluss 2015) sind es bereits 18,7 Mio. Fr. und für das Jahr 2018 gehen Hochrechnungen – aufgrund des Jahresabschlusses 2016 – von gegen 40 Mio. Fr. aus. Die Höhe des Finanzausgleichs richtet sich ausschliesslich nach der Steuerkraft (Ordentliche Steuern: Anzahl Einwohner) und misst sich an deren kantonalem Mittel.

Markante Steuermehreinnahmen bedeuten also auch, dass deutlich mehr in den Finanzausgleichstopf einbezahlt werden muss und zwar verzögert um 2 Jahre. Somit müssten in der Rechnung 2016 rund 30 Mio. Fr. Reserve für die effektiv anfallende Finanzausgleichszahlung (fällig 2018) geschaffen werden. Mit 26,3 Mio. Fr. Ertragsüberschuss und 3,4 Mio. Fr. ausserordentlichen Abschreibungen im Steuerhaushalt (Finanz- und Verwaltungsvermögen) kann diese Reserve gebildet werden. Unter dem Strich bleibt also eine "ausgeglichene Rechnung".

Im Voranschlag 2016 rechnete der Gemeinderat mit einem Aufwandüberschuss von 0,4 Mio. Fr. In der Jahresrechnung 2016 wird ein Ertragsüberschuss von 26,3 Mio. Fr. ausgewiesen. Im Gemeindegut werden ordentliche Abschreibungen von 5,8 Mio. Fr. und zusätzliche Abschreibungen von 2,0 Mio. Fr. vorgenommen. Im Finanzvermögen wurden ergänzend Sofortabschreibungen von rund 1,4 Mio. Fr. (nicht wertvermehrende Investitionen) vorgenommen.

Die Verbesserung der Jahresrechnung gegenüber dem Voranschlag um über 26,5 Mio. Fr. ist hauptsächlich auf die ausserordentlich hohen Steuereinnahmen von total 123,1 Mio. Fr. (VA 94,4 Mio. Fr.) zurückzuführen. Die Rechnung 2015 schloss bereits mit hohen Steuereinnahmen von 103,1 Mio. Fr. ab.

Bei den Steuererträgen fallen die Mehreinnahmen bei den Steuern des Rechnungsjahres (+7.8 Mio. Fr.) ins Gewicht. Dies ist umso erfreulicher, da diese Einnahmen auf einem weiterhin attraktiven Steuerfuss von 87% (Politische Gemeinde inklusive Schule) basieren. Es zeigt sich also auch im Jahr 2016, dass die Steuerfusssenkung aufs Jahr 2015 die richtige Entscheidung war. Der Anteil juristischer Personen (Firmen) am Steueraufkommen Rechnungsjahr erhöht sich von 33% auf rund 37%.

Noch deutlicher ist die Steigerung der Firmen bei den Steuern früherer Jahre. Hier steigt ihr Anteil von 10% im Jahr 2014 auf 36% im Jahr 2015, bzw. von 36% im Jahr 2015 auf 53% im Jahr 2016. Die Steuern früherer Jahre (natürliche und juristische Personen) wurden um rund 18.2 Mio. Fr. übertroffen.

Mindereinnahmen resultieren bei den Quellensteuern. Diese nicht voraussehbaren Erträge sind mit dem unregelmässigen Abrechnungsmodus des Kantons begründet. So wurden in der Rechnung 2016 die Quellensteuereinnahmen mit minus 4,1 Mio. Fr. um über 4 Mio. Fr. gegenüber dem Voranschlag 2016 unterschritten.

Mehrausgaben resultieren bei den Besoldungskosten (Deutsch als Zweitsprache, Blockzeiten sowie Mittagstisch). Weitere Mehrausgaben sind bei den Konten "Besoldungen kantonales Lehrpersonal" zu verzeichnen. Diese fallen mit rund 1,3 Mio. Fr. bedeutend aus, sind aber kaum beeinflussbar.

Mehraufwendungen gegenüber dem Voranschlag sind auch mit den ordentlichen Abschreibungen im Verwaltungsvermögen aufgrund reger Investitionstätigkeit begründet. Die zusätzlichen Abschreibungen von 6,5 Mio. Fr. (davon 4,5 Mio. Fr. Werke) wurden wie budgetiert getätigt.

Neben dem Eigenkapital von rund 123 Mio. Fr. ist in den Passiven immer noch ein Fremdkapital von rund 93,3 Mio. Fr. enthalten. Davon sind noch 45 Mio. Fr. (Vorjahr 55 Mio. Fr.) langfristige Schulden (Darlehen). Somit konnte ein grosses Darlehen in der Höhe von 10 Mio. Fr. zurückbezahlt werden. Trotz tiefem Zinsniveau belasten die Passivzinsen die Rechnung 2016 aber immer noch mit über 1,6 Mio. Fr.

Ziel war und ist es, die anstehenden Investitionen der nächsten Jahre aus eigenen Mitteln zu finanzieren, statt Kredite aufzunehmen, sowie weiterhin der Abbau von Schulden. Denn obwohl das günstige Zinsumfeld grundsätzlich Investitionen begünstigt, muss die Belastung des Haushaltes mit Kapitalkosten im Falle einer Zinserhöhung als Risiko beachtet werden.

Der Abschluss 2016 zeigt, dass Horgens Finanzen durch einen wesentlichen Anteil an juristischen Personen geprägt und deshalb stark von den wirtschaftlichen Gegebenheiten abhängig sind. In der heutigen Zeit, wo sich die wirtschaftlichen Prognosen immer wieder als volatil und unberechenbar erweisen, ist ein stabiler, attraktiver Steuerfuss als Standortfaktor umso wichtiger. Kommt hinzu, dass die Abgaben an den Finanzausgleich aufgrund des steigenden Steueraufkommens stetig steigen. Eine entsprechende Reserve wird als unerlässlich betrachtet.

Es sollen aber vernünftige, keine übermässigen Reserven geschaffen werden. Der Steuerfuss soll weiterhin attraktiv und stabil gehalten werden. Ein aktuelles Eigenkapital von rund 123 Mio. Fr., ein Pro-Kopf-Nettovermögen (2012 - 2016) von rund Fr. 2'000.00, ein durchschnittlicher Selbstfinanzierungsgrad von 162,1% sowie die zusätzlich getätigten Abschreibungen in den vergangenen 6 Jahren von rund 30 Mio. Franken im Steuerhaushalt, bestätigen die bisherige Finanzpolitik des Gemeinderates.

Die strikte Ausgabenkontrolle und die für das Jahr 2017 wiederum budgetierten ausserordentlichen Abschreibungen im Steuerhaushalt von 1,5 Mio. Fr. garantieren auch künftig den gesunden Horgner Finanzhaushalt.

Im Hinblick auf das neue Rechnungsmodell (HRM2), welches per 1. Januar 2019 in Kraft tritt, soll auf eine Neubewertung des Verwaltungsvermögens, verzichtet werden. Der Gemeinderat hält eine Neubewertung für nicht zweckmässig. Anlagen, die nach bisheriger Rechnungslegung (HRM1) korrekt abgeschrieben wurden, sollen nicht wieder aufgewertet werden.

Kommt hinzu, dass Horgen in den vergangenen Jahren rund 30 Mio. Fr. zusätzliche Abschreibungen im Steuerhaushalt getätigt hat. Die bereits mit Steuergeld abgeschriebenen Werte würden wieder eingebracht. Ebenfalls ist die Aufwertung von Verwaltungsvermögen grundsätzlich umstritten (kein Markt). Aufgrund des geplanten Verzichtes auf eine Neubewertung des Verwaltungsvermögens wird der Gemeinderat im Budget 2018 nochmals zusätzliche Abschreibungen budgetieren (2018 letztmals möglich). Damit kann das Verwaltungsvermögen weiter reduziert werden. Ebenfalls kann die Abschreibungstabelle bzw. die Bilanzwerte "herausgeputzt" bzw. vereinfacht werden. In welcher Höhe zusätzliche Abschreibungen im Voranschlag 2018 möglich sein werden, wird sich im Budgetprozess 2018 zeigen.

Weitere Auskünfte erteilt:

Daniela Mosbacher
Finanzvorsteherin
Telefon 044 728 41 22