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Ergreifung des Gemeindereferendums gegen Beschluss des Kantonsrats

17. März 2017
Beschluss vom 13. März 2017 des Gemeinderats Horgen über die Ergreifung des Gemeindereferendums gegen den Beschluss des Kantonsrats vom 23. Januar 2017 betreffend Änderung des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge (Vorlage 5278b)
Der Gemeinderat Horgen hat am 13. März 2017 beschlossen, gegen den Beschluss des Kantonsrats vom 23. Januar 2017 betreffend einer Änderung des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge (Vorlage 5278b) das Gemeindereferendum zu ergreifen.

Mit der Gesetzesänderung sollen die Gemeinden des Kantons Zürich verpflichtet werden, für die Kosten von Heimfinanzierungen (sogenannte Versorgertaxen) aufkommen zu müssen.

Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, mit Antrag und Begründung, beim Bezirksrat Horgen, Postfach, 8810 Horgen, Stimmrechtsrekurs erhoben werden.

Die Akten liegen während der Rekursfrist zu den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Horgen, Präsidialamt, Bahnhofstrasse 10, zur Einsichtnahme auf.