Inhalt

Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege Horgen

10. März 2017
Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege Horgen für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018

Provisorische Wahlvorschläge und Ansetzung der zweiten Frist
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 24. Januar 2017 sind für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege Horgen für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018 innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden: 
  • Loretz Carla, geb. 1979, Soziologin/Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Plattenstrasse 29, Horgen (parteilos) 
  • Tschann Markus (Marc), geb. 1969, Sekundarlehrer/Kaufmann, Kirchrain 30, Horgen (glp) 
In Anwendung von Art. 10 und 11 der Gemeindeordnung und § 53 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 17. März 2017, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Horgen, Präsidialamt, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen, eingereicht werden können. Die entsprechenden Formulare sind im Präsidialamt erhältlich.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Horgen hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Horgen unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Da die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss §§ 54 GPR nicht mehr erfüllt sind, wird nach Ablauf der zweiten Frist am 21. Mai 2017 eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt. Dem Wahlzettel wird ein Beiblatt beigelegt, auf dem die nach Ablauf der zweiten Frist definitiv Vorgeschlagenen aufgeführt sind.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Horgen, Postfach, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Horgen