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Erneuerungswahl Evangelisch-reformierten Kirchenpflege

14. Dezember 2017
Erneuerungswahl der Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die Amtsdauer 2018 – 2022 (provisorische Wahlvorschläge und Ansetzung der zweiten Frist)
Die Kirchensynode hat am 13. Juni 2017 die Vereinigung der Kirchgemeinden Horgen und Hirzel zur Kirchgemeinde Horgen beschlossen.

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 27. Oktober 2017 sind für die am 4. März 2018 stattfindenden Erneuerungswahlen der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die Amtsdauer 2018 - 2022 innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

11 Sitze inkl. Präsidium, 10 Wahlvorschläge
  • Feller Stefan, 1978, Teamleiter, Glärnischstrasse 43, Horgen
  • Gallmann Urs Walter, 1953, Programmierer (pensioniert), Gstaldenstrasse 12b, Horgen
  • Glowacki Isabelle, 1958, Kauffrau, Einsiedlerstrasse 176, Horgen
  • Hirsiger Beatrice, 1967, Lehrerin, Erlenstrasse 23, Horgen
  • Köstinger Bente, 1968, Buchhalterin, Bühlweg 2, Horgen
  • May-Ambühl Elisabeth, 1950, Lehrerin (pensioniert), Katzerenstrasse 18, Horgen
  • Müller Daniela Clara, 1961, Kauffrau, Allmendgüetlistrasse 35, Horgen
  • Pfister Jürg Josef, 1947, Betriebsökonom (pensioniert), Plattenrain 7, Horgen
  • Rauber Markus, 1977, Leiter Business- und Vertriebsmanagement, Konrad Hitz-Strasse 2, Hirzel
  • Rüegg Beat, 1972, Geschäftsleitung, Zugerstrasse 18, Hirzel
Präsident
  • Rauber Markus, 1977, Leiter Business- und Vertriebsmanagement, Konrad Hitz-Strasse 2, Hirzel
In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 21. Dezember 2017, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Präsidialamt, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen, eingereicht werden können.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in den Gemeinden Horgen oder Hirzel hat bzw. der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Horgen oder Hirzel angehört.

Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Konfession, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Horgen oder Hirzel unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Gestützt auf Art. 160 Abs. 2 der Kirchenordnung ist bei Erneuerungswahlen die stille Wahl ausgeschlossen und es werden gedruckte Wahlvorschläge verwendet.

Formulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung Horgen, Präsidialamt, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen oder über die Internet-Homepage der Gemeinde (www.horgen.ch) bezogen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Herr Dr. iur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.