Inhalt
Ersatzwahl Evangelisch-reformierten Kirchenpflege
Hirsiger Beatrice, Lehrerin, 1967, Erlenstrasse 23, 8810 Horgen
Müller Bonanno Daniela Clara, Kauffrau, Allmendgüetlistrasse 35, 8810 Horgen
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen werden diese Wahlvorschläge amtlich bekannt gegeben. Gleichzeitig wird eine neue Frist von sieben Tagen, d. h. bis 26. Januar 2017 angesetzt. Die Vorschläge können in dieser Zeit zurückgezogen werden; es können aber auch innert dieser Frist neue Vorschläge eingereicht werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Horgen eigenhändig unterzeichnet sein.
Die vorgeschlagenen zwei Personen werden von der Wahlvorsteherschaft in stiller Wahl als gewählt erklärt, wenn pro Mitglied nicht mehr als ein Vorschlag vorliegt und die zunächst mit der definitiv vorgeschlagenen Person übereinstimmt. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt, welche vorsorglich auf den 21. Mai 2017 festgesetzt worden ist.
Gemeinderat Horgen
und
der Evangelisch-Reformierten Kirchenpflege