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Ersatzwahl Evangelisch-reformierten Kirchenpflege

19. Januar 2017
Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Horgen für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018 – Bekanntgabe Wahlvorschlag
Auf die Wahlausschreibung vom 2. Dezember 2016 wurden innert der 40-tägigen Frist für die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Horgen für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018 folgende zwei Wahlvorschläge eingereicht:

Hirsiger Beatrice, Lehrerin, 1967, Erlenstrasse 23, 8810 Horgen
Müller Bonanno Daniela Clara, Kauffrau, Allmendgüetlistrasse 35, 8810 Horgen


Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen werden diese Wahlvorschläge amtlich bekannt gegeben. Gleichzeitig wird eine neue Frist von sieben Tagen, d. h. bis 26. Januar 2017 angesetzt. Die Vorschläge können in dieser Zeit zurückgezogen werden; es können aber auch innert dieser Frist neue Vorschläge eingereicht werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Horgen eigenhändig unterzeichnet sein.

Die vorgeschlagenen zwei Personen werden von der Wahlvorsteherschaft in stiller Wahl als gewählt erklärt, wenn pro Mitglied nicht mehr als ein Vorschlag vorliegt und die zunächst mit der definitiv vorgeschlagenen Person übereinstimmt. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt, welche vorsorglich auf den 21. Mai 2017 festgesetzt worden ist.

Gemeinderat Horgen
und
der Evangelisch-Reformierten Kirchenpflege