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Neuer kommunaler Verkehrsrichtplan


Der am 20. September 2007 von den Horgner Stimmberechtigten verabschiedete Verkehrsrichtplan wurde von der Baudirektion am 27. Mai 2008 genehmigt.

Logo Verkehrsrichtplan
 



Horgen als zukunftsgerichtete Wohn- und Arbeitsgemeinde mit hoher Lebensqualität steht vor einer grossen baulichen Entwicklung. Die Bevölkerungszahl wird in den nächsten 6 bis 8 Jahren auf 20'000 Einwohnerinnen und Einwohner steigen. Mit einer vorausschauenden Verkehrspolitik wird die absehbare Bevölkerungszunahme so begleitet, dass die hohe Lebens- und Wohnqualität erhalten und wo nötig verbessert werden kann.

Der gesamte Richtplan orientiert sich an den Leitthemen Erhöhung der Verkehrssicherheit, Senkung der Lärmbelastung, Attraktivitätssteigerung für umweltschonende Verkehrsmittel sowie Aufwertung des Zentrums und der Strassenräume in den Wohnquartieren.

Die zentralen Bestandteile des Richtplans - wie die Begegnungszone Alte Landstrasse, Geschwindigkeitsplan usw. - wurden von der Gemeindeversammlung vollumfänglich gutgeheissen.

Der Gemeinderat hat für die Umsetzung des neuen Verkehrsrichtplans in den nächsten Jahren rund Fr. 12 Mio. bis Fr. 15 Mio. eingeplant. Die Horgner Stimmberechtigten können über die einzelnen Projekte an der Urne abstimmen. Gegen Ende 2008 werden die ersten Vorlagen zur Abstimmung gebracht.

Die Weisung zur Gemeindeversammlung vom 20. September 2007 finden Sie unter Downloads. Die Teilrichtpläne Öffentlicher Verkehr, Strassen und öffentliche Parkierung, Fusswegnetz (inkl. Wanderwege), Zweiradverkehr und Geschwindigkeitsplan können Sie ebenfalls unter Downloads abrufen.

Öffentliche Ausstellung im Gemeindehaus

Anlässlich der Urnenabstimmung vom 17. Mai 2009 wird u.a. über folgende Kredite abgestimmt:
  • Kreisel Waidliplatz - Kostenbeitrag der Gemeinde
  • Begegungszone Zentrum und Umgestaltung Lindenstrasse
Im Sinne einer frühzeitigen Meinungsbildung hat der Gemeinderat per 19. März 2009 eine öffentliche Ausstellung zu diesen beiden Themen ausgearbeitet. Diese kann im Foyer des Gemeindehauses während den ordentlichen Büroöffnungszeiten besichtigt werden.

Die Ausstellungsplakate finden Sie unter Verkehrsrichtplan - Ausstellungen.

 
 



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