Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche in Horgen Wohnsitz haben. Jährlich finden mindestens zwei Gemeindeversammlungen statt: - Rechnungs-Gemeindeversammlung im Juni
- Budget-Gemeindeversammlung im Dezember
Wenn genügend beschlussreife Geschäfte vorliegen, kann der Gemeinderat die Durchführung weiterer Versammlungen anordnen. Diese finden in der Regel im März und im September statt.
| Aufgaben: | Die Gemeindeversammlung hat Aufgaben in den Bereichen: - Oberaufsicht über die Gemeindeverwaltung
- Festsetzung der Voranschläge und des Steuerfusses
- Abnahme der Jahresrechnungen
- Kreditbewilligungen für einzelne Projekte (Spezialbeschlüsse)
- Genehmigung von Bauabrechnungen aufgrund von Spezialbeschlüssen
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| Kompetenzen: | - Erlass von wichtigen Verordnungen
- Festsetzung und Änderung des kommunalen Richtplanes, von Bauordnung und Zonenplan usw.
- Bewilligung von einmaligen Krediten über Fr. 200'000.00 bis Fr. 2'000'000.00
- Bewilligung von wiederkehrenden Krediten über Fr. 30'000.00 bis Fr. 300'000.00
- Erwerb und Veräusserung von Grundstücken im Finanzvermögen ab Fr. 1'000'000.00
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Massgebend sind die Bestimmungen im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung. |
| Voraussetzungen: | Die Einladung zu den Gemeindeversammlungen erfolgt durch Publikation im amtlichen Publikationsorgan, der Zürichseezeitung, sowie im Regionalteil des Tagesanzeigers und auf der Webseite der Gemeinde Horgen. Ausserdem wird das Weisungsheft mit den detaillierten Anträgen zur Traktandenliste jeweils den Stimmberechtigten per Post zugestellt. Ab dem Publikationsdatum sind die ergänzenden Akten in der Gemeinderatskanzlei während den Öffnungszeiten zur Einsicht durch die Stimmberechtigten aufgelegt. |
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