Willkommen auf der Website der Gemeinde Horgen



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Zum Inhalt der Seite | zur Hauptnavigaton | zur Subnavigation | Toolbar/Disclaimer | Den Inhalt der Website durchsuchen | Zur Fusszeile | Zum Seitenanfang

Hinweise zur Sprungnavigation


Über folgende Tastenkominationen im gelangen Sie zu den Hauptrubriken oder haben folgende Optionen:
Liste mit den Tastaturkürzeln
Seite vorlesen imprimerPDF

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche in Horgen Wohnsitz haben.

Jährlich finden mindestens zwei Gemeindeversammlungen statt:

  • Rechnungs-Gemeindeversammlung im Juni
  • Budget-Gemeindeversammlung im Dezember

Wenn genügend beschlussreife Geschäfte vorliegen, kann der Gemeinderat die Durchführung weiterer Versammlungen anordnen. Diese finden in der Regel im März und im September statt.

Aufgaben:Die Gemeindeversammlung hat Aufgaben in den Bereichen:

  • Oberaufsicht über die Gemeindeverwaltung
  • Festsetzung der Voranschläge und des Steuerfusses
  • Abnahme der Jahresrechnungen
  • Kreditbewilligungen für einzelne Projekte (Spezialbeschlüsse)
  • Genehmigung von Bauabrechnungen aufgrund von Spezialbeschlüssen
Kompetenzen:
  • Erlass von wichtigen Verordnungen
  • Festsetzung und Änderung des kommunalen Richtplanes, von Bauordnung und Zonenplan usw.
  • Bewilligung von einmaligen Krediten über Fr. 200'000.00 bis Fr. 2'000'000.00
  • Bewilligung von wiederkehrenden Krediten über Fr. 30'000.00 bis Fr. 300'000.00
  • Erwerb und Veräusserung von Grundstücken im Finanzvermögen ab Fr. 1'000'000.00
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Massgebend sind die Bestimmungen im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung.
Voraussetzungen:Die Einladung zu den Gemeindeversammlungen erfolgt durch Publikation im amtlichen Publikationsorgan, der Zürichseezeitung, sowie im Regionalteil des Tagesanzeigers und auf der Webseite der Gemeinde Horgen. Ausserdem wird das Weisungsheft mit den detaillierten Anträgen zur Traktandenliste jeweils den Stimmberechtigten per Post zugestellt.
Ab dem Publikationsdatum sind die ergänzenden Akten in der Gemeinderatskanzlei während den Öffnungszeiten zur Einsicht durch die Stimmberechtigten aufgelegt.

Nächste Gemeindeversammlungen:

Datum Lokalität Kontakt
9. Dez. 2010 20:00 Uhr Gemeindesaal im Schinzenhof Horgen Präsidialamt
17. März 2011 20:00 Uhr Gemeindesaal im Schinzenhof Horgen Präsidialamt
23. Juni 2011 20:00 Uhr Gemeindesaal im Schinzenhof Horgen Präsidialamt
15. Sept. 2011 20:00 Uhr Gemeindesaal im Schinzenhof Horgen Präsidialamt
8. Dez. 2011 20:00 Uhr Gemeindesaal im Schinzenhof Horgen Präsidialamt

Letzte Gemeindeversammlungen:

Datum Lokalität Kontakt
24. Juni 2010 20:00 Uhr Gemeindesaal im Schinzenhof Horgen Präsidialamt
10. Dez. 2009 20:00 Uhr Gemeindesaal im Schinzenhof Horgen Präsidialamt
25. Juni 2009 20:00 Uhr Gemeindesaal im Schinzenhof Horgen Präsidialamt
11. Dez. 2008 20:00 Uhr Gemeindesaal im Schinzenhof Horgen Präsidialamt
19. Juni 2008 19:00 Uhr Gemeindesaal im Schinzenhof Horgen Präsidialamt
13. März 2008 20:00 Uhr Gemeindesaal im Schinzenhof Horgen Präsidialamt
13. Dez. 2007 20:00 Uhr Gemeindesaal im Schinzenhof Horgen Präsidialamt
20. Sept. 2007 19:00 Uhr Reformierte Kirche Präsidialamt

Zeige alle vergangenen Einträge



Seitenanfang

 

MyServices Index Impressum Kontakt Datenschutz FAQ i-Speaker Sitemap Links Home