Willkommen auf der Website der Gemeinde Horgen



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Zum Inhalt der Seite | zur Hauptnavigaton | zur Subnavigation | Toolbar/Disclaimer | Den Inhalt der Website durchsuchen | Zur Fusszeile | Zum Seitenanfang

Hinweise zur Sprungnavigation


Über folgende Tastenkominationen im gelangen Sie zu den Hauptrubriken oder haben folgende Optionen:
Liste mit den Tastaturkürzeln
Seite vorlesen imprimerPDF

Einbürgerungen

Mit Beschluss vom 12. April 2010 hat der Gemeinderat, gestützt auf § 21 des zürcherischen Gemeindegesetzes, in das Bürgerrecht der Gemeinde Horgen aufgenommen:

  • Bicanin Dragan, 1953, verheiratet, serbisch-montenegrinischer Staatsangehöriger, wohnhaft Glärnischstrasse 44, 8810 Horgen
  • Raible Hanns-Georg, 1980, ledig, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft Steinbruchstrasse 28, 8810 Horgen
  • Shogkha Wangchuck, 1932, mit seiner Ehefrau Shogkha Dolkar, 1935, beide tibetischer Herkunft, wohnhaft Gstaldenstrasse 14, 8810 Horgen (Einbürgerung aus humanitären Gründen)
  • Sonderegger Petra, 1968, geschieden, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft Zugerstrasse 28, 8810 Horgen
  • Strobel Frank, 1969, ledig, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft Bergstrasse 66, 8810 Horgen
  • Subramaniam Visayendran, 1950, mit seiner Ehefrau Visayendran Rajeswary, 1954, beides srilankerische Staatsangehörige, wohnhaft Seestrasse 18, 8810 Horgen
  • Weber Bernd, 1952, geschieden, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft Gstaldenstrasse 9, 8810 Horgen

Gegen diesen Beschluss kann nach § 17 der kantonalen Bürgerrechtsverordnung innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, in schriftlich begründeter Form beim Bezirksrat Horgen Einsprache erhoben werden.

Gemeinderat Horgen

Datum der Neuigkeit 28. Apr. 2010
zum zugehörigen Abteilung zur Übersicht


Seitenanfang

 

MyServices Index Impressum Kontakt Datenschutz FAQ i-Speaker Sitemap Links Home